Ambulante Kur *
Kuren können als stationäre
Kur in einer Klink oder als ambulante Kur verordnet
werden. Bei einer stationären Kur ist der Kurende
in der Regel in der Kurklinik untergebracht, in der
auch die Anwendungen stattfinden. Eine ambulante Kur
dagegen ientspricht eher einem Urlaub in einem Hotel,
einer Ferienwohnung oder einem Ferienhaus. Die Kuranwendungen
werden in diesem Fall in den öffentlichen Kureinrichtungen
durchgeführt, die ein anerkannter Kurort hierfür
bereit hält.
Eine ambulante Kur dauert in der Regel
mindestens 21 Tage. Es sind aber auch je nach Verordnung
der Krankenkasse kürzere Zeiträume möglich.
Aus medizinischer Sicht ist der Kurerfolg bei einer
ambulanten Kur bei einem Kururlaub
zwischen 3 und 6 Wochen als optimal anzusehen. Nach
einer ambulanten Kur beträgt die Wartezeit bis
zur nächsten Kur in der Regel drei Jahre. Kürzere
Wartezeiten sind bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit
möglich.
Synonyme Begriffe für die ambulante Kur sind auch
ambulante Vorsorgekur, offene Badekur oder ambulante
Badekur.
Familienkur als ambulante Kur
Die Familienkur
ist auch unter dem Namen Mutter-Kind-Kur bekannt. Eine
Familienkur ist nichts anderes als eine Kur mit der
ganzen Familie. Weniger bekannt ist, dass auch Familienkuren
als ambulante Kuren möglich sind. In diesem Fall
wird ein schöner Familienurlaub in einem anerkannten
Heilbad (beispielsweise an der Ostsee) mit medizinischen
Anwendungen kombiniert. Mit dem betreuenden Arzt im
Kurort werden die notwendigen Anwendungen besprochen,
geplant und unter seiner Leitung durchgeführt.
Die Krankenkasse bezahlt die Anwendungen mit der üblichen
Selbstbeteiligung und zahlt einen Zuschuss zur Unterkunft.
Wenn mehrere Familienmitglieder eine Kur bewilligt bekommen,
kann der Zuschuss bei Unterkunft in einer Ferienwohnung
außerhalb der Sommerferien sogar höher sein
als die eigentliche Miete.
Der Weg zur ambulanten Kur / Familienkur
Ein Kururlaub wird gemeinsam mit dem
Hausarzt beantragt. Der Hausarzt schlägt der Krankenkasse
eine ambulante Kur in einem anerkannten Kurort vor.
Das für den Kurantrag notwendige Formular wird
teilweise vom Arzt und teilweise vom Patienten ausgefüllt.
Der Arzt schlägt je nach Kurzweck einen geeigneten
Kurort vor. Für die Anerkennung zum Kurort muss
der Ort eine natürliche gesundheitsfördernde
Umgebung vorweisen und bestimmte Anforderungen an Infrastruktur
und Kureinrichtungen erfüllen.
Es besteht natürlich durchaus die Möglichkeit,
dem Arzt einen Kurort vorzuschlagen, in dem man seinen
Kururlaub gerne verbringen möchte. Sofern die Krankenkasse
den Vorschlag den Arztes bewilligt, bekommen man einen
Kurarztschein, mit dem man sich zu Beginn der Kur beim
Kurarzt im Kurort vorstellen muss.
Ein Kururlaub sollte spaetestens sechs Monate nach der
Bewilligung angetreten werden. Die Bearbeitung bei der
Krankenkasse kann ein paar Wochen dauern, je nach Dringlichkeit
kann es aber auch recht schnell gehen. Wenn eine ambulante
Kur abgelehnt wird, kann innerhalb einer bestimmten
Frist (in der Regel ein Montat) ein schriftlicher Widerspruch
bei der Krankenkasse eingelegt werden. Auf einen Widerspruch
folgt dann häufig die Bewilligung der Kur.
Autor: Helge Siems, Gastgeber für Familienurlaub
und Familienkuren im
Ostseeheilbad Dahme in Schleswig-Holstein
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Arzt oder Ihre Krankenkasse.
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