Definition von Pflegegrad 3 *
Finanzielle Sicherheit im Alter - welche Möglichkeiten
der Staat bietet?
Der Staat bietet betroffenen Personen, deren Selbständigkeit
der Versorgung im Alter eingeschränkt ist, einen
finanziellen Zuschuss zur Bestreitung ihrer Lebensinteressen
im Alter. Dabei erfolgt die Höhe des Zuschusses
nach der Einteilung in Pflegegrade. Welche Geld- oder
Sachleistungen man enthält, entscheidet also die
Pflegestufe. Die Beurteilung, in welche Pflegestufe
ein Betroffener fällt, erfolgt nach einem Gutachten,
welches durch einen Gutachter des Pflegeamtes erstellt
wird. Die Voraussetzungen müssen jedenfalls erfüllt
sein. Insbesondere privat
Versicherte haben aber die Möglichkeit, durch
die Vorlage eines privaten Gutachtens entsprechend einzuwirken.
Hier sollte man sich beraten lassen, denn die finanzielle
Planung im Alter ist von enormer Wichtigkeit. Einerseits
soll die finanzielle Sicherheit im Alter gewährleistet
sein, andererseits muss auch die körperliche Gesundheit
gefördert werden. Beide Aspekte sind maßgebend
für die finanzielle und körperliche Gesundheit
im Alter. Zur Beurteilung des Pflegegrade (Pflegebegutachtung)
wird der Grad der Fähigkeit zur selbständigen
Versorgung einer Person gemessen.
Die Einteilung in Pflegegrade zur Bestimmung der Höhe
des Pflegegeldes
Die Einhaltung bestimmter Kriterien werden dabei genau
geprüft. Beispielsweise stellt der Gutachter auf
die Fähigkeit der Mobilität ab. Je eingeschränkter
die Mobilität des Betroffenen ist, desto höher
ist der Grad der Pflegestufe. Erst ab Einstufung in
die Pflegestufe 2 gibt es finanzielle Zuschüsse.
Innerhalb der Stufe 1 gibt es Ersatzaufwendungen für
Pflegehilfsmittel und bei Bedarf auch Zuwendungen, wenn
zum Beispiel der Umbau des Eigenheims erforderlich sein
sollte. Der Betrag ist jedoch nach oben hin gedeckelt.
Die Definition von Pflegegrad
3 beinhaltet eine schwere Beeinträchtigung
der selbständigen Versorgung. Hier nimmt der Gutachter
eine Bewertung anhand eines vorgefertigten Punkteschemas
vor. Dieses Punkteschema beinhaltet eine Skala zwischen
knapp über 10 Punkten und reicht bis zu hundert
Punkten. Wenn die körperliche oder geistige Beeinträchtigung
eine Schwere erreicht, die eine pflegerische Versorgung
notwendig macht, dann erfolgt die Einstufung in die
Pflegestufe 5.
Prinzip der Förderung der ambulanten Versorgung
Der Gesetzgeber fördert ausdrücklich das
Prinzip der ambulanten Behandlung und möchte die
Betroffenen möglichst im Eigenheim versorgt wissen.
Dies lassen sich die Pflegekassen auch einiges kosten.
* Für die Richtigkeit und Vollständigkeit
der hier gemachten Informationen wird keine Gewähr
übernommen. Die hier vorgestellten Informationen
stellen keine Form der Beratung dar.
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