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Kuren - Leistungen der Krankenkasse *

Eine Kur eignet sich als Vorsorge, Nachsorge oder zur Linderung bestehender Problematiken. Dazu kommen unterschiedliche Therapieverfahren und -maßnahmen zum Einsatz. Der Kurteilnehmer reist in ein staatlich anerkanntes Heilbad oder einen Kurort und wird dort für eine bestimmte Zeit in einer speziellen Kureinrichtung untergebracht. Hier erfolgen auch alle Leistungen, die für die Genesung relevant sind. Der Ort selbst hat aufgrund besonderer Eigenschaften, man denken hier die gesunde Luft am Meer, eine positive Wirkung auf den menschlichen Organismus.

Eine Vorsorgekur wird von der Krankenkasse unterstützt. Diese muss eine Kur jedoch zunächst bewilligen. Grundvoraussetzung ist, dass eine medizinische Notwendigkeit besteht. Ferner gibt es auch Kuren für pflegende Angehörige, die nicht selten eine hohe Belastung erfahren.

Unterschiedliche Kurformen

Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben einen Anspruch auf eine ambulante Vorsorgekur, um eine drohende Erkrankung durch präventive Maßnahmen vorzubeugen, den Ausbruch einer Krankheit oder einen negativen Verlauf zu vermeiden oder eine Pflegebedürftigkeit zu umgehen. Diese kann alle 3 Jahre beantragt werden. Es muss die medizinische Notwendigkeit bestehen. Dazu ist ein schriftlicher Nachweis des behandelnden Arztes zu erbringen, der mit einer Kur die mögliche Verbesserung der Gesundheit bestätigt. Ein Kuraufenthalt ist für mindestens 3 Wochen zu empfehlen. Eine stationäre Vorsorgekur kommt immer dann infrage, wenn es nötig wird, dass dem Kurteilnehmer rund um die Uhr Pflegepersonal zur Seite steht. Hierfür gibt es Kurkliniken.

Eine Kur für pflegende Angehörige hingegen ist vor allem dann wichtig, wenn eine hohe Belastung durch die Pflege entsteht. Das gilt vor allem dann, wenn der zu Pflegende in eine der höheren Pflegestufen oder gar in die höchste Pflegestufe 5 eingeteilt ist. Dabei handelt es sich um die "schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung". Entsprechend hoch fallen hier auch die Leistungen der Pflegeversicherung aus.

Die Auszeit im Rahmen einer Kur soll die körperliche und psychische Stabilisierung stärken oder wiederherstellen, die Leistungsfähigkeit erhalten, die Selbstfürsorge und Selbstachtsamkeit schulen und wertvolle Tipps für den Alltag mit einer pflegebedürftigen Person an die Hand geben. Auch hierbei handelt es sich um eine medizinische Leistung, die der Vorsorge oder Rehabilitation dient, wodurch eine Finanzierung der Kur durch die Krankenkasse möglich ist.

Ebenso gibt es spezielle Einrichtungen, in denen es für Eltern eines pflegebedürftigen und behinderten Kindes möglich ist, eine Mutter-/Vater-Kind-Kur durchzuführen. Hier sollen diese zur Ruhe kommen und neue Kraft tanken, gleichzeitig aber auch ihr Kind mitnehmen können.

Welcher Kurort kommt infrage?

Jeder, der eine ambulanten Vorsorgekur bewilligt bekommt, kann sich den Kurort und die Kureinrichtung selbst aussuchen. Voraussetzung ist, dass sich diese in der Europäischen Union befindet und dort die Leistungen erbracht werden können, die der ausgewählten Behandlungen aus medizinischer Sicht entsprechen. Darüber hinaus sollte man vor Reisebeginn die Kosten ermitteln, da man bei einer Kur in der Regel in Vorleistung geht.

* Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hier gemachten Informationen wird keine Gewähr übernommen. Die hier vorgestellten Informationen stellen keine Form der Beratung dar.

 

 


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