Kuren - Leistungen der Krankenkasse *
Eine Kur eignet sich als Vorsorge, Nachsorge oder zur
Linderung bestehender Problematiken. Dazu kommen unterschiedliche
Therapieverfahren und -maßnahmen zum Einsatz.
Der Kurteilnehmer reist in ein staatlich anerkanntes
Heilbad oder
einen Kurort und wird dort für eine bestimmte
Zeit in einer speziellen Kureinrichtung untergebracht.
Hier erfolgen auch alle Leistungen, die für die
Genesung relevant sind. Der Ort selbst hat aufgrund
besonderer Eigenschaften, man denken hier die gesunde
Luft am Meer, eine positive Wirkung auf den menschlichen
Organismus.
Eine Vorsorgekur
wird von der Krankenkasse unterstützt. Diese muss
eine Kur jedoch zunächst bewilligen. Grundvoraussetzung
ist, dass eine medizinische Notwendigkeit besteht. Ferner
gibt es auch Kuren für pflegende Angehörige,
die nicht selten eine hohe Belastung erfahren.
Unterschiedliche Kurformen
Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung
haben einen Anspruch auf eine ambulante Vorsorgekur,
um eine drohende Erkrankung durch präventive Maßnahmen
vorzubeugen, den Ausbruch einer Krankheit oder einen
negativen Verlauf zu vermeiden oder eine Pflegebedürftigkeit
zu umgehen. Diese kann alle 3 Jahre beantragt werden.
Es muss die medizinische Notwendigkeit bestehen. Dazu
ist ein schriftlicher Nachweis des behandelnden Arztes
zu erbringen, der mit einer Kur die mögliche Verbesserung
der Gesundheit bestätigt. Ein Kuraufenthalt ist
für mindestens 3 Wochen zu empfehlen. Eine stationäre
Vorsorgekur kommt immer dann infrage, wenn es nötig
wird, dass dem Kurteilnehmer rund um die Uhr Pflegepersonal
zur Seite steht. Hierfür gibt es Kurkliniken.
Eine Kur für pflegende Angehörige hingegen
ist vor allem dann wichtig, wenn eine hohe Belastung
durch die Pflege entsteht. Das gilt vor allem dann,
wenn der zu Pflegende in eine der höheren Pflegestufen
oder gar in
die höchste Pflegestufe 5 eingeteilt ist. Dabei
handelt es sich um die "schwerste Beeinträchtigung
der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen
für die pflegerische Versorgung". Entsprechend
hoch fallen hier auch die Leistungen der Pflegeversicherung
aus.
Die Auszeit im Rahmen einer Kur soll die körperliche
und psychische Stabilisierung stärken oder wiederherstellen,
die Leistungsfähigkeit erhalten, die Selbstfürsorge
und Selbstachtsamkeit schulen und wertvolle Tipps für
den Alltag mit einer pflegebedürftigen Person an
die Hand geben. Auch hierbei handelt es sich um eine
medizinische Leistung, die der Vorsorge oder Rehabilitation
dient, wodurch eine Finanzierung der Kur durch die Krankenkasse
möglich ist.
Ebenso gibt es spezielle Einrichtungen, in denen es
für Eltern eines pflegebedürftigen und behinderten
Kindes möglich ist, eine Mutter-/Vater-Kind-Kur
durchzuführen. Hier sollen diese zur Ruhe kommen
und neue Kraft tanken, gleichzeitig aber auch ihr Kind
mitnehmen können.
Welcher Kurort kommt infrage?
Jeder, der eine ambulanten Vorsorgekur bewilligt bekommt,
kann sich den Kurort und die Kureinrichtung selbst aussuchen.
Voraussetzung ist, dass sich diese in der Europäischen
Union befindet und dort die Leistungen erbracht werden
können, die der ausgewählten Behandlungen
aus medizinischer Sicht entsprechen. Darüber hinaus
sollte man vor Reisebeginn die Kosten ermitteln, da
man bei einer Kur in der Regel in Vorleistung geht.
* Für die Richtigkeit und Vollständigkeit
der hier gemachten Informationen wird keine Gewähr
übernommen. Die hier vorgestellten Informationen
stellen keine Form der Beratung dar.
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