Gesetzliche Krankenversicherung - GKV *
Rund 70 Millionen Menschen in Deutschland
sind entweder freiwillig oder verpflichtend in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) versichert. Der weitaus
größte Teil der Bevölkerung ist pflichtversichert,
da nur Selbstständige, Beamte, Studenten, Arbeitnehmer
ab einem bestimmten Einkommen, und einige wenige kleinere
Gruppen frei zwischen der GKV und einer PKV wählen
können. Bezüglich der Leistungen ist es so,
dass die GKV nur die so bezeichneten Basisleistungen
beinhaltet. Mit Basisleistungen sind im Grunde alle
Leistungen gemeint, die medizinisch notwendig sind,
damit der Versicherte gesund bleibt bzw. wieder gesund
wird. Diese Grundleistungen beinhalten vor allem die
Kostenübernahme bei medizinisch notwendigen ambulanten
und stationären Behandlungen, sowohl bei zugelassenen
Allgemeinmedizinern als auch bei Fachärzten, sowie
die Kostenübernahme für benötigte Hilfsmittel
und Medikamente, welche verschreibungspflichtig sind.
Weiter reichende Leistungen, wie zum Beispiel Behandlung
als 1. oder 2. Klasse Patient im Krankenhaus, Kostenübernahme
bestimmter alternativen Behandlungsmethoden oder auch
manche Vorsorgemaßnahmen, werden von der gesetzlichen
Krankenversicherung, ganz im Gegensatz zu den privaten
Krankenversicherungen, allerdings nicht erbracht.
Für den Abschluss einer gesetzlichen
Krankenversicherung sind keine besonderen Voraussetzungen
zu erfüllen. Sowohl als Arbeitnehmer ab einem bestimmten
Einkommen als auch als Selbstständiger oder Freiberufler
kann man sich frei zwischen der Versicherung in der
GKV und der privaten Krankenversicherung (PKV) entscheiden.
Kinder und gering verdienende Ehepartner bzw. Ehepartner
ohne Einkommen können sogar im Rahmen der Familienversicherung
beitragsfrei mitversichert werden. Lediglich dann, wenn
man bereits in einer PKV versichert ist und im Folgenden
in die GKV wechseln möchte kann es sein, dass der
Antrag auf Versicherung abgelehnt wird, denn in solch
einem Fall ist die GKV nicht immer verpflichtet, den
Antragsteller auch krankenzuversichern. Die Aufnahme
in die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt auf einen
Antrag seitens des Kunden hin, zumal natürlich
auch ein Recht auf eine freie Wahl der Krankenkasse
in Deutschland besteht. Eine Gesundheitsprüfung
erfolgt im Rahmen der Antragstellung im Grunde bei der
GKV nur dann, falls die Situation gegeben ist, dass
die Krankenkasse den Antragsteller nicht ohnehin aufnehmen
muss.
Die Höhe der Beiträge hängt
bei der gesetzlichen Krankenversicherung von gänzlich
anderen Faktoren als bei der PKV ab. So spielt zum Beispiel
das Eintrittsalter des Versicherten, dessen Gesundheitszustand,
sowie gewünschte Leistungen keine Rolle für
die Festsetzung des Versicherungsbeitrages, zumal man
bezüglich des Leistungsumfangs bei der GKV ohnehin
keine Wahlmöglichkeiten besitzt. Der Beitrag zur
GKV wird einzig und alleine anhand des Einkommens des
Krankenversicherten festgelegt. Derzeit sind 14,9 Prozent
vom Bruttoeinkommen als Krankenversicherungsbeitrag
zu zahlen, wobei für 2011 eine Erhöhung auf
15,5 Prozent geplant ist. Hat man also zum Beispiel
ein Monatseinkommen von 3.500 Euro (brutto), so fallen
monatlich 521,50 Euro an Krankenversicherungsbeiträgen
an. Davon beteiligt sich der Arbeitgeber an den 14 Prozent
zur Hälfte, er zahlt also sieben Prozent, während
der Arbeitnehmer insgesamt 7,9 Prozent zu zahlen hat.
Ist man jedoch freiwillig in der GKV versichert, zum
Beispiel als Selbstständiger, dann ist der gesamte
Beitrag vom Versicherten zu zahlen. Der Beitrag wird
jedoch bei der GKV maximal auf der Basis eines Einkommens
von derzeit monatlich 3.750 Euro berechnet, was auch
als Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet wird. Erzielt
man also ein Einkommen von zum Beispiel monatlich 4.200
Euro Brutto, hat man dennoch nur den Beitrag basierend
auf 3.750 Euro zu zahlen, also aktuell insgesamt 558,75
Euro im Monat.
Stand der Information:
Mai 2010
Weitere Formen der Kranken- und
Krankenzusatzversicherung
* Für die Richtigkeit und Vollständigkeit
der hier gemachten Informationen wird keine Gewähr
übernommen. Die hier vorgestellten Informationen
stellen keine Form der Beratung dar.
|