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Gesetzliche Krankenversicherung - GKV *

Rund 70 Millionen Menschen in Deutschland sind entweder freiwillig oder verpflichtend in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Der weitaus größte Teil der Bevölkerung ist pflichtversichert, da nur Selbstständige, Beamte, Studenten, Arbeitnehmer ab einem bestimmten Einkommen, und einige wenige kleinere Gruppen frei zwischen der GKV und einer PKV wählen können. Bezüglich der Leistungen ist es so, dass die GKV nur die so bezeichneten Basisleistungen beinhaltet. Mit Basisleistungen sind im Grunde alle Leistungen gemeint, die medizinisch notwendig sind, damit der Versicherte gesund bleibt bzw. wieder gesund wird. Diese Grundleistungen beinhalten vor allem die Kostenübernahme bei medizinisch notwendigen ambulanten und stationären Behandlungen, sowohl bei zugelassenen Allgemeinmedizinern als auch bei Fachärzten, sowie die Kostenübernahme für benötigte Hilfsmittel und Medikamente, welche verschreibungspflichtig sind. Weiter reichende Leistungen, wie zum Beispiel Behandlung als 1. oder 2. Klasse Patient im Krankenhaus, Kostenübernahme bestimmter alternativen Behandlungsmethoden oder auch manche Vorsorgemaßnahmen, werden von der gesetzlichen Krankenversicherung, ganz im Gegensatz zu den privaten Krankenversicherungen, allerdings nicht erbracht.

Für den Abschluss einer gesetzlichen Krankenversicherung sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen. Sowohl als Arbeitnehmer ab einem bestimmten Einkommen als auch als Selbstständiger oder Freiberufler kann man sich frei zwischen der Versicherung in der GKV und der privaten Krankenversicherung (PKV) entscheiden. Kinder und gering verdienende Ehepartner bzw. Ehepartner ohne Einkommen können sogar im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert werden. Lediglich dann, wenn man bereits in einer PKV versichert ist und im Folgenden in die GKV wechseln möchte kann es sein, dass der Antrag auf Versicherung abgelehnt wird, denn in solch einem Fall ist die GKV nicht immer verpflichtet, den Antragsteller auch krankenzuversichern. Die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt auf einen Antrag seitens des Kunden hin, zumal natürlich auch ein Recht auf eine freie Wahl der Krankenkasse in Deutschland besteht. Eine Gesundheitsprüfung erfolgt im Rahmen der Antragstellung im Grunde bei der GKV nur dann, falls die Situation gegeben ist, dass die Krankenkasse den Antragsteller nicht ohnehin aufnehmen muss.

Die Höhe der Beiträge hängt bei der gesetzlichen Krankenversicherung von gänzlich anderen Faktoren als bei der PKV ab. So spielt zum Beispiel das Eintrittsalter des Versicherten, dessen Gesundheitszustand, sowie gewünschte Leistungen keine Rolle für die Festsetzung des Versicherungsbeitrages, zumal man bezüglich des Leistungsumfangs bei der GKV ohnehin keine Wahlmöglichkeiten besitzt. Der Beitrag zur GKV wird einzig und alleine anhand des Einkommens des Krankenversicherten festgelegt. Derzeit sind 14,9 Prozent vom Bruttoeinkommen als Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen, wobei für 2011 eine Erhöhung auf 15,5 Prozent geplant ist. Hat man also zum Beispiel ein Monatseinkommen von 3.500 Euro (brutto), so fallen monatlich 521,50 Euro an Krankenversicherungsbeiträgen an. Davon beteiligt sich der Arbeitgeber an den 14 Prozent zur Hälfte, er zahlt also sieben Prozent, während der Arbeitnehmer insgesamt 7,9 Prozent zu zahlen hat. Ist man jedoch freiwillig in der GKV versichert, zum Beispiel als Selbstständiger, dann ist der gesamte Beitrag vom Versicherten zu zahlen. Der Beitrag wird jedoch bei der GKV maximal auf der Basis eines Einkommens von derzeit monatlich 3.750 Euro berechnet, was auch als Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet wird. Erzielt man also ein Einkommen von zum Beispiel monatlich 4.200 Euro Brutto, hat man dennoch nur den Beitrag basierend auf 3.750 Euro zu zahlen, also aktuell insgesamt 558,75 Euro im Monat.

Stand der Information: Mai 2010


Weitere Formen der Kranken- und Krankenzusatzversicherung

* Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hier gemachten Informationen wird keine Gewähr übernommen. Die hier vorgestellten Informationen stellen keine Form der Beratung dar.

 

 


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