Krankenzusatzversicherung *
Durch das Sparpaket im deutschen Gesundheitssystem
werden die Leistungen die von der Gesetzlichen Krankenkasse
(GKV) übernommen werden immer geringer. Es empfiehlt
sich daher eine private Krankenzusatzversicherung, zusätzlich
zur GKV abzuschließen, wenn man zusätzliche
Leistungen erhalten möchte. Aufnahmen in die private
Krankenzusatzversicherung sind abhängig von
Alter, Geschlecht, Beruf, Gesundheitszustand und Einkommen.
Der Anfangsbeitrag wird durch diese Kriterien errechnet.
Bevor man eine private Krankenzusatzversicherung
abschließt sollte man sich genau über die
Anbieter und die jeweiligen Konditionen, sowie über
die Beitragsstabilität informieren, da es hier
wesentliche Unterschiede gibt. Auch mit dem GKV-Modernisierungsgesetz
sollte man sich zuerst vertraut machen. Informationen
hierzu findet man im Internet oder auch direkt bei den
jeweiligen Anbietern für private Krankenzusatzversicherungen.
Beiträge können - je nach wirtschaftlicher
Lage des Versicherers und nach Reformen im Gesundheitssystem-
steigen oder auch fallen. Spezielle Altersrückstellungen
sollen verhindern dass die Beiträge im Alter zu
hoch werden.
Im Allgemeinen bietet die private Krankenzusatzversicherung
verschiedene Tarife an, zwischen denen man wählen
kann. Bei der Wahl der richtigen Krankenzusatzversicherung sollte daher
auch die jeweiligen Tarife in Augenschein genommen werden.
Bei den Modultarifen kann man die Leistungen selbst
kombinieren, die Kompakttarife beinhalten bereits festgelegte
Versicherungsleistungen. Des weiteren bietet die private
Krankenzusatzversicherung besonders günstige Tarife
an, bei denen die Kosten für medizinische Leistungen
teilweise selbstständig übernommen werden,
und bei denen man eine Beitragsrückerstattung anfordern
kann wenn längere Zeit keine Leistungen in Anspruch
genommen wurden.
Da keine Familienversicherung möglich
ist brauchen alle Familienmitglieder eine eigene private
Krankenzusatzversicherung. Die Leistungen umfassen ambulante
und stationäre Behandlungen, wo sie im Krankheitsfall
beispielsweise den Arzt selbst wählen können,
das Recht auf Chefarztbehandlung und ein Ein- bzw. Zweibettzimmer
bei Krankenhausaufenthalt, Zahnersatzentgeldleistungen,
der Besuch beim Heilpraktiker, Kranken- und Krankenhaustagegeld,
Pflegegeld, eine Auslandsversicherung und die Kosten
für eine medizinische Versorgung sind ebenfalls
inbegriffen wenn man eine private Krankenzusatzversicherung
hat.
Weitere Formen der Kranken- und
Krankenzusatzversicherung
* Für die Richtigkeit und Vollständigkeit
der hier gemachten Informationen wird keine Gewähr
übernommen. Die hier vorgestellten Informationen
stellen keine Form der Beratung dar.
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